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Regierungsrat


Am Sonntag, 10. April 2011, und an den festgelegten Vortagen wählen die Stimmberechtigten des Kantons Luzern für die Amtsdauer 2011 bis 2015 den Kantonsrat und den Regierungsrat.


Der Regierungsrat besteht aus 5 Mitgliedern, die nach dem Majorzverfahren (Mehrheitswahlverfahren) jeweils auf vier Jahre gewählt werden. Der ganze Kanton bildet einen einzigen Wahlkreis.


Der Regierungsrat ist ein Kollegialorgan, das vom Regierungspräsidenten oder der Regierungspräsidentin geleitet wird. Der Kantonsrat wählt den Regierungspräsidenten oder die Regierungspräsidentin sowie den Vizepräsidenten oder die Vizepräsidentin für jeweils ein Jahr. Der Regierungsrat ist die oberste leitende und vollziehende Behörde des Kantons. Er setzt die Beschlüsse des Kantonsrates um, beurteilt die für den Kanton bedeutenden Entwicklungen und trifft die erforderlichen Vorkehrungen, er koordiniert die staatlichen Tätigkeiten, vertritt den Kanton nach innen und aussen, legt dem Kantonsrat Entwürfe zu Verfassungsänderungen und zu Gesetzen vor und leitet die kantonale Verwaltung. Jedes Mitglied des Regierungsrates steht zugleich einem Departement vor. Die fünf Departemente sind: Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement, Bildungs- und Kulturdepartement, Finanzdepartement, Gesundheits- und Sozialdepartement und Justiz- und Sicherheitsdepartement.



Wichtige Informationen

Informationen zur aktuellen Zusammensetzung des Regierungsrates sowie weitere Informationen rund um den Regierungsrat finden Sie unter folgendem Link: Regierung