
Am Sonntag, 10. April 2011, und an den festgelegten Vortagen wählen die Stimmberechtigten des Kantons Luzern für die Amtsdauer 2011 bis 2015 den Kantonsrat und den Regierungsrat.
Der Kantonsrat besteht aus 120 Mitgliedern, die nach dem Proporzverfahren (Verhältniswahlen) jeweils auf vier Jahre gewählt werden.
Der Kantonsrat (Parlament) ist die oberste gesetzgebende Behörde des Kantons. Er behandelt die Planungsvorlagen der Regierung, ist zuständig für die wichtigsten Finanz- und Grundstücksgeschäfte und genehmigt den Beitritt zu Konkordaten. Er übt die Oberaufsicht über den Regierungsrat und die kantonale Verwaltung sowie über das Obergericht und das Verwaltungsgericht aus.
Informationen zur aktuellen Zusammensetzung des Kantonsrates sowie weitere Informationen rund um das Kantonsparlament finden Sie unter folgendem Link: Kantonsrat .

